Voraussetzung

Welche persönlichen und räumlichen Voraussetzungen benötige ich, um eine Inobhutnahmefamilie werden zu können?

 

Für die vorübergehende Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen ist Voraussetzung, dass Sie die Betreuung und Versorgung dieses Kindes/ Jugendlichen gewährleisten können. Die Ausübung einer Berufstätigkeit, die die Betreuung des Kindes beeinträchtigt, ist dabei ausgeschlossen.

Für das Kind/den Jugendlichen muss außerdem ein eigenes möbliertes Zimmer in Ihrem Haus/ Ihrer Wohnung vorhanden sein.Eine Inobhutnahme ist ein tiefgreifender Einschnitt für das betroffene Kind. Als Inobhutnahmefamilie müssen Sie daher neben der Möglichkeit der täglichen Versorgung und Betreuung des Kindes ein hohes Maß an Flexibilität, Offenheit, Einfühlungsvermögen und Belastbarkeit mitbringen.

Ferner ist wichtig, dass man Sie schnell erreichen kann. Deswegen ist es hilfreich, wenn man von Ihnen neben der Festnetznummer auch eine Handynummer hat.