Vorbereitung

Notwendige Schritte, als Inobhutnahmefamilie arbeiten zu können, sind vorbereitende Gespräche mit unseren Beratern, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Abschluss eines Vertrages.

Wie sieht die Vorbereitung aus und wie lange dauert diese?

In mehreren Gesprächen mit Beratern bzw. Beraterinnen der Stiftung Jugendhilfe aktiv lernen Sie und auch Ihr Partner/Ihre Partnerin die Idee dieser vorübergehenden stationären Unterbringung besser kennen. Zugleich lernen die Berater und Beraterinnen Sie kennen und besuchen Sie während dieses Prozesses auch bei sich zu Hause, um sich ein Bild über Ihr soziales und räumliches Umfeld zu machen.

Zur Vorbereitung gehören außerdem ein paar formelle Dinge, z.B. benötigen Sie für die Tätigkeit als Inobhutnahmefamilie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Gesundheitszeugnis.

Am Ende des Vorbereitungsprozesses wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt und der Vertrag abgeschlossen.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Am Ende des Vorbereitungsprozesses stellt der Pflegekinderdienst des Esslinger Jugendamtes die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Dafür kommt eine Mitarbeiterin des Pflegekinderdienstes zu einem Ihrer Gespräche mit den Beratern/Beraterinnen der Stiftung Jugendhilfe aktiv hinzu.

Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird Ihnen die persönliche und pädagogische Eignung für die Tätigkeit als Inobhutnahmefamilie „bescheinigt“.

Vertrag

Die Inobhutnahmemitarbeiter bzw. -innen schließen mit der Stiftung Jugendhilfe aktiv einen Vertrag ab. In diesem Vertrag sind verschiedene Dinge geregelt, u.a. Tätigkeit, Umgang mit den Kindern, Datenschutz und Vergütung.