Diese sogenannte Inobhutnahme kann auf Wunsch des Kindes oder auf Veranlassung des Jugendamtes (Sozialer Dienst) geschehen.
Während der Zeit der Inobhutnahme wird die Frage geklärt, ob das Kind wieder zurück in seine Familie kann und welche Voraussetzungen und ggf. Unterstützung es hierfür braucht. In einigen Fällen kann es auch notwendig sein, für das betroffene Kind außerhalb der eigenen Familie einen guten Platz zu finden.