Das Krisenmanagement klärt zusammen mit dem Jugendamt individuell, ab wann und wie oft das Kind/der Jugendliche seine Eltern sehen kann. In der Regel gibt es zunächst einige Zeit keinen Kontakt, dann läuft er nach Absprache. Übernachtungen bei den Eltern finden in der Zeit der Inobhutnahme gar nicht statt