Mitarbeitendenvertretung (MAV)

Die drei MAVen der Regionalbereiche der Stiftung Jugendhilfe aktiv vertreten die Mitarbeitenden gegenüber der Dienststellenleitung auf Basis des Arbeitsrechts der evangelischen Kirche


Die in den drei Regionalbereichen arbeitenden Vertretungen der Mitarbeitenden sind in vielen ihrer Funktionen mit einem Betriebsrat vergleichbar. Sie werden von den Mitarbeitenden der Einrichtung für vier Jahre gewählt.

Arbeitsgrundlage ist das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG). Dieses verpflichtet die MAV und die Dienststellenleitung vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.

Eine wichtige Aufgabe der MAV ist es, die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber der Dienststellenleitung zu vertreten. So erarbeitet die MAV beispielsweise Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Hierbei hat sie die Möglichkeit, mit der Dienststellenleitung gemeinsam Dienstvereinbarungen abzuschließen.

Die MAV nimmt an Arbeitskreisen der Einrichtung teil und beteiltigt sich unter anderem bei personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten. Dazu zählen unter anderem Einstellungen, Eingruppierungen, Kündigungen und Fragen des Daten- und Arbeitsschutzes.