Die in diesem Bereich tätigen Stadtteilteams arbeiten in folgenden Hilfeformen:
- Clearingaufträge,
- gemeinwesenorientierte Projekte,
- Therapeutische und sonstige Hilfeaufträge,
- Soziale Gruppenarbeit nach § 29 KJHG,
- Erziehungsbeistandschaften/Betreuungshilfe nach § 30 KJHG,
- Sozialpädagogische Familienhilfen (klassisch und als Aufsuchende Familientherapie) nach § 31 KJHG,
- Betreuung in einer Tagesgruppe nach § 32 KJHG, Betreutes Jugendwohnen nach § 34 KJHG und
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gemäß § 35 KJHG