Täter-Opfer-Ausgleich

Im Auftrag und in enger Kooperation mit dem Landkreis Esslingen bietet die Stiftung Jugendhilfe aktiv den Täter-Opfer-Ausgleich für den Amtsgerichtsbezirk Esslingen an.

»TOA«  ist ein außergerichtliches Verfahren mit dem Ziel der Konfliktschlichtung, der Wiedergutmachung und der Auseinandersetzung des Täters mit seiner Tat. Die Teilnahme am »TOA« ist für Opfer wie Täter freiwillig.

Die Opfer können dem Täter direkt die Folgen seiner Tat verdeutlichen, ihre Gefühle gegenüber dem Täter zum Ausdruck bringen und einen Schaden schnell und unbürokratisch ersetzt bekommen.

Täter können dabei zeigen, dass Sie sich mit ihrem Verhalten auseinandergesetzt haben und die Gefühle des Opfers ernst nehmen. Sie können sich für die Tat und ihre Folgen entschuldigen und den Schaden aus eigener Kraft ausgleichen.

Mit der Durchführung eines »TOA« beauftragt wird die Ausgleichsstelle durch Staatsanwaltschaft, Amtsgericht oder Jugendgerichtshilfe oder die Beteiligten melden sich selbst. Die Ausgleichsstelle nimmt Kontakt mit den Beschuldigten und Geschädigten auf und führt mit beiden Parteien jeweils ein Gespräch über die Bereitschaft zur Teilnahme am »TOA«, die Tat und deren Folgen sowie Möglichkeiten zur Wiedergutmachung. Wenn beide Seiten zu einer persönlichen Begegnung bereit sind, führt sie ein Ausgleichsgespräch zwischen den Konfliktparteien und erarbeitet mit den Beteiligten eine Ausgleichsvereinbarung. Nach Abschluss einer solchen kontrolliert sie diese und informiert die Auftraggeber über den Ausgang des »TOA«-Verfahrens.
Ein gelungener »TOA« trägt zu einem echten Ausgleich zwischen Opfer und Täter bei. In der Regel werden Straf- und Zivilverfahren vermieden oder das Ergebnis des TOA wird bei der Gerichtsverhandlung berücksichtigt.

»TOA« ist für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und deren Erziehungsberechtigte sowie Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren. Voraussetzungen für den TOA sind, dass die Beschuldigten bereit sind, ihre Tat einzugestehen und die Folgen nach besten Kräften wieder gut zu machen und, dass beide Parteien bereit sind, den Konflikt außergerichtlich lösen zu wollen