Was ist eine Betriebserlaubnis?

Bevor eine Erziehungsstelle eingerichtet wird, muss für die Räume der Familie eine Betriebserlaubnis nach § 45 des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) beim Landesjugendamt (KVJS) beantragt und ausgestellt werden.

Es wird überprüft, ob die fachlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb als Erziehungsstelle gegeben sind.

Den Antrag für die Betriebserlaubnis stellt die Stiftung Jugendhilfe aktiv. Über die dafür erforderlichen Unterlagen (wie z.B. einen Grundriss der Räume) wird im Rahmen der Vorbereitungsgespräche ausführlich mit Ihnen gesprochen.