Berufliche und persönliche Voraussetzungen

Welche beruflichen, persönlichen und räumlichen Voraussetzungen benötige ich, um ein Kind in meine Familie bzw. Lebensgemeinschaft aufzunehmen?

Voraussetzung für die Arbeit als Erziehungsstelle bei der Stiftung Jugendhilfe aktiv ist eine pädagogische Ausbildung. Mindestens genauso wichtig sind auch die persönlichen Voraussetzungen der künftigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und ihrer Partner bzw. Partnerinnen. Hierzu zählen Offenheit, Empathie, Belastbarkeit, ständige Reflexion der eigenen Person und des eigenen Handelns sowie die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte.

Für das Erziehungsstellenkind muss ein eigenes Zimmer in Ihrem Haus/Ihrer Wohnung vorhanden sein. Bei Aufnahme von zwei Erziehungsstellenkindern müssen entsprechend zwei Zimmer zur Verfügung gestellt werden.

Um eine Erziehungsstelle einzurichten, benötigen Sie außerdem für Ihre Wohnung/Ihr Haus eine sogenannte Betriebserlaubnis.