Die Erziehungsstellenmitarbeiter und -mitarbeiterinnen sind Angestellte der Stiftung Jugendhilfe aktiv mit einem Arbeitsvertrag, d. h. mit Sozialversicherung und tarifgerechtem Gehalt.
Die Einrichtung einer Erziehungsstelle in Form von Aufnahme eines Kindes entspricht einer 50%-Anstellung, die Aufnahme von zwei Kindern einer 100%-Anstellung.
Der Arbeitsvertrag ist maßnahmebezogen, d. h. er beginnt mit dem Einzug des Kindes und endet mit dem Auszug des Kindes.